Informationen erhalten Sie unmittelbar im Erstkontakt. Eine Anpassung der Preise an Einkommensverhältnisse ist möglich, ebenso wird berücksichtigt, wenn jemand (noch) nicht erwerbstätig ist, bspw. Schüler:innen.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Das Honorar muss also selbst getragen werden, die entstandenen Kosten können als Sonderausgaben jedoch steuerlich abgesetzt werden.
Es kann Vorteile haben, nicht über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen. Als Selbstzahler:in tauchen Ihre Daten in keinerlei Akten oder Dateien auf, die Sitzungen bleiben auf allen Ebenen diskret.
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